Buntpapier: Definition

„Unter „Buntpapier“ versteht man Papier, das … als Rohpapier hergestellt und geliefert, nachträglich auf besonderen Maschinen oder mit der Hand durch Färben, Streichen oder andere Verfahren „bunt“ gemacht, also verschönert, veredelt wurde.“

August Weichelt: Buntpapier-Fabrikation. Berlin 1927. S. 1

Der hier von Weichelt angeführte und im Deutschen allgemein gebräuchliche Terminus technicus „Buntpapier“ scheint auf den ersten Blick irreführend: Buntpapiere müssen weder bunt – im Sinne von mehrfarbig – sein, noch sind weiße bzw. ungefärbte Papiere (z.B. geprägte weiße Moirépapiere) ausgeschlossen. Entscheidend ist die veredelnde, meist dekorative Bearbeitung der Papiere – durch Färben, Bedrucken, Prägen oder andere Verfahren – nach ihrer Herstellung als Rohpapier.