Sprenkelpapier

Sprenkelpapiere werden manuell oder maschinell ein- oder mehrfarbig besprenkelt. Die Sprenkel von meist annnähernd gleicher Größe sind in der Regel gleichmäßig über die gesamte Fläche des Trägerpapiers verteilt.

englisch: sprinkled paper
Terminologie-Status: Die Bezeichnung „Sprenkelpapier“ ist terminologisch als Normbegriff fixiert. 
Synonyme: Handmarmor (historisch), (französisch) Lederpapier (Sorte), Granitpapier (Sorte)
DIN 8580: Beschichten (Farbauftrag) 
Modifikationen: ein- oder mehrfarbige Sprenkelung auf Naturpapier oder Einfarbig gestrichenem Papier, z.T. mit chemischen Zusätzen
Sorten: Kiebitzpapier, Gustavmarmorpapier, Achatmarmorpapier, Carraramarmorpapier
Abgrenzung: Marmoriertes Papier, Rieselpapier

Kiebitzpapier

Kiebitzpapiere (historische Bezeichnung: Kiebitzmarmor) zählen zu den frühesten Buntpapiersorten. Vermutlich wurde die Technik vom Besprenkeln von Leder übernommen. Kiebitzpapiere weisen schwarze oder dunkle feine Sprenkel auf hellerem, naturfarbenem oder hellbraunem Grund auf. Es gibt jedoch auf Farbvarinaten des einfarbigen Trägerpapiers (z.B. Rot, Grün oder Blau), die in der Regel jedoch eher nicht als Kiebitzpapier bezeichnet werden.

Historisches Kiebitzpapier, undatiert. Privatbesitz. Foto: JR

Gustavmarmorpapier

Die meist dicht gesetzten Sprenkel der Gustavmarmorpapiere sind an den deutlich dunklerene Rändern zu erkennen. Auch hier ist die Bezeichnung „-marmor“ irreführend, da es sich technisch nicht um ein Marmorierverfahren, sondern um eine Sprenkeltechnik handelt.

Achatmarmorpapier

Auch Achatmarmorpapiere zählen zu den Sprenkelpapieren. Sie sind an meist dicht gesetzten, sich überlagernden Sprenkeln mit fransigen Rändern zu erkennen. Varianten sind ein- oder mehrfarbige Sprenkel auf Naturpapier bzw. auf einfarbigem Papier.

Carraramarmorpapier

Als Carraramarmorpapiere werden Papiere mit hellen, meist weißen Sprenkeln mit fransigen Rändern auf einfarbigem Grund bezeichnet.

Unspezifizierte Sprenkelpapiere

Sprenkelpapiere, mehrfarbige Sprenkel, nass in nass gearbeitet. Privatbesitz. Foto: JR