Lackierte Papiere werden – oft im letzten Arbeitsgang der Veredelung – vollflächig oder partiell mit einer farbigen oder farblosen Lackierung versehen.
Terminologie-Status: Die Bezeichnung „Lackiertes Papier“ ist terminologisch noch nicht fixiert.
DIN 8580: Beschichten (Lack)
Modifikationen: vollflächige oder partielle Lackierung, farbloser oder farbiger Lack, glänzend oder matt
Abgrenzung: Geglättetes Papier, Gelatiniertes Papier
Einfarbigee, nachträglich mit einer partiellen, leicht glänzenden und irisierenden Lackierung versehene Papiere, zeitgenössisch. Privatbesitz. Foto: JR
Privatbesitz. Foto: JR